Forstbetriebsgemeinschaft Südlicher Odenwald Protokoll Mitgliederversammlung 23.06.2022                    

15.08.2022

Protokoll zur Mitgliederversammlung 2022 am 23.06.2022, 20.00 Uhr, Grasellenbach, OT Hammelbach, Gasthof „Zum Ochsen“

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden

2. Geschäftsbericht 2021

3. Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung des Vorstandes

5. Zukünftige Holzvermarktung des Privatwaldes in der FBG Südl. Odenwald

5.a) Herr Mathias Geisler, Geschäftsführer des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-Offenbach,
      stellt das Kooperationsmodell des Holzkontors vor

5.b) Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die zukünftige Zusammenarbeit der
       FBG mit dem Holzkontor zur Durchführung des Holzverkaufs für den Privatwald

6. Berichte des Forstamtes

– Waldschutz und Holzmarkt

7. Aufnahme neuer Mitglieder    

8.Bericht über das PEFC Audit der FBG am 19. und 20. Mai 2022

9. Verschiedenes


TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

Der Erste Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Südlicher Odenwald, Herr Ralf Kredel, eröffnet die Versammlung um 20:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden Mitglieder, die Vorstandsmitglieder, die Vertreterin und Vertreter der Kommunen, sowie Herrn Forstamtsleiter Ronny Kolb und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von HessenForst. Als Gast begrüßt er besonders Herrn Mathias Geisler, Geschäftsführer des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-Offenbach.

Herr Kredel stellt fest, dass fristgerecht zur Versammlung eingeladen worden ist. Die Einladung mit Tagesordnung wurde per Email als Newsletter an die Mitglieder verschickt, außerdem wurde sie an alle Gemeindeblättchen und Tageszeitungen zur Veröffentlichung versendet.

Er stellt fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist.

Herr Ronny Kolb bittet um Vorziehung des TOP 6 –Berichte des Forstamtes-, da hier vorab Informationen und Erläuterungen erfolgen, warum Herr Mathias Geisler das Holzkontor der Versammlung vorstellt.
Seitens der Versammlung werden keine Bedenken erhoben, somit wird der TOP 6 vorgezogen.

Es erfolgen keine weiteren Änderungswünsche oder Widersprüche zur Tagesordnung
Die in dem einen Punkt geänderte Tagesordnung gilt somit als einstimmig angenommen.

Herr Kredel berichtet, dass der Wald in den Medien weiterhin deutlich präsent ist.  Forstpolitisch ist viel in Bewegung. Der Hess. Waldbesitzerverband ist aktuell mit der Evaluierung der Betreuungskosten für den Kommunalwald befasst.  Außerdem sucht der Waldbesitzerverband nach neuen Einnahmequellen für die Privatwaldbesitzenden. Intensiv diskutiert wird in diesem Zusammenhang die Gewährung der CO2-Prämie.

Zum aktuellen Stand beim Waldschutz und der Borkenkäfersituation ist bei der anhaltenden heißen Witterung wieder von einer Zunahme des Befalls und des Schadholzes auszugehen. Auch die Waldbrandsituation verschärft sich wieder. Näheres dazu folgt in den folgenden TOP.  Der Vorstand hat sich sehr intensiv mit der Problematik der sich abzeichnenden Veränderungen bei der zukünftigen Durchführung des Holzverkaufs für den Privatwald in der FBG beschäftigt, das spiegelt sich auch in der Tagesordnung für die heutige Sitzung wieder.

Hierzu gibt es detaillierte Informationen unter dem vorgezogenen TOP 6 und TOP 5.


TOP 2 Geschäftsbericht 2021

Der Geschäftsbericht wurde vorab über den Email-Verteiler an die Mitglieder verschickt.

Zum Geschäftsbericht 2021:

Frau Kranhold hebt kurz die wichtigsten Punkte des Berichts hervor.

Unter Punkt 3 – Mitglieder

Die FBG-Mitgliederliste wurde im Bereich der Privatwaldbetriebe überprüft und mittels intensiver Recherchen korrigiert, bereinigt und aktualisiert. Die angegebenen Zahlen bei den Mitgliedsbetrieben und der Mitgliedsfläche stimmen mit der nach PEFC zertifizierten Fläche überein.

Das ist auch anhand der Anlage 3 – Aufstellung der Zu- und Abgänge – ersichtlich.

Die Neuzugangsfläche beträgt zwar insgesamt 42,25 ha, jedoch scheiden insgesamt 14 Mitglieder mit einer Fläche von 40,52 ha aus.
Der tatsächliche Flächenzuwachs der FBG beträgt 1,73 ha.


Punkt 4 – Finanzielle Förderung nach der „Extremwetterrichtlinie – Wald“

Rückblickend wurden die im Jahr 2020 über die FBG mit 12 Sammel-Förderanträgen beantragten Beihilfen (rd. 351.000,- €) bis Anfang 2021 an die Endbegünstigten ausgezahlt.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 23 Sammelanträge mit einer beantragten Zuschusshöhe von rd. 120.900,- € gestellt. Diese befinden sich bis auf 4 bereits ausgezahlte Anträge in der Überprüfung durch die Bewilligungsbehörde beim RP Darmstadt
Die einzelnen Sammel-Förderanträge 2021 sind in der Anlage 2 tabellarisch dargestellt.

Als einschneidende Änderung in der neuen Extremwetterrichtlinie-Wald ist festzuhalten, dass mit Stichtag 01.07.2021 die rückwirkende Förderung von aufgearbeitetem Kalamitätsholz nicht mehr zulässig ist. 

Ab dem 01.07.2021 müssen alle Waldbesitzenden vor Beginn der Käferholzaufarbeitung einen Teilantrag stellen, der dann in den Sammel-Antrag der FBG mit aufgenommen wird. Die Aufarbeitung muss innerhalb einer gesetzten Frist von 4 Monaten erfolgen.

Ab dem 01.12.2021 wurden die Fördermaßnahmen „Räumung“ und „Waldschutz II“ bis auf weiteres von der Förderung ausgesetzt.

Alle fristgerecht eingereichten Förderanträge kommen auf jeden Fall zur Auszahlung. Aufgrund der Vielzahl der in ganz Hessen gestellten Anträge wurde eine Priorisierung festgelegt, so dass die Anträge von Privatwaldbesitzenden mit erster Priorität geprüft werden, im Anschluss folgen die Anträge der Kommunalwaldbetriebe.

Aktuelle Schwerpunkt-Fördertatbestände nach der neuen Extremwetterrichtlinie sind:

  • Verkehrssicherungshiebe von Kalamitätsholz an öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen
  • Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen unter Beachtung und Einhaltung der jeweiligen Waldentwicklungsziele

Für die Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

-Förderrichtlinie nach „GAK“
-Extremwetterrichtlinie – Wald

Ein großes Problem ist nach wie vor die sehr begrenzte Verfügbarkeit von Pflanzmaterial.

Punkt 5 – Kassenstand zum 31.12.2021

Der Kontostand und die Kontobewegungen sind im Geschäftsbericht dargelegt.

Das Geschäftskonto schließt am 31.12.2021 nach Auszahlung von Holzgeldern und Zuschüssen von 2 Sammelanträgen der Extremwetterrichtlinie mit einem
tatsächlich verbleibenden Guthaben in Höhe von 2.182,22 Euro ab.

Bei den „Nachrichtlichen Informationen“ weist Frau Kranhold auf die folgenden aktuellen Beträge hin, die unter die sonstigen Ausgaben der FBG fallen:

Sammel-Waldbrandversicherung bei der AXA für die Privatwaldmitgliedsbetriebe
im Jahr 2021:                                                  366,82 €

PEFC-Beitragskosten 2021:                        1.834,38 €
Mitgliedsbeitrag Hess. Waldbesitzerverband: 607,02 €

Es besteht zum Geschäftsbericht kein weiterer Erläuterungsbedarf.

TOP 3 Bericht der Kassenprüfer

Herr Klaus Roth berichtet, dass die Kasse am 04.03.2022 durch Herrn Bgm. Dr. Sascha Weber und ihn selbst geprüft worden ist. Die Buchungen wurden stichprobenartig überprüft. Sämtliche Belege waren vorhanden. Es kam zu keinerlei Beanstandungen. Herrn Mader, Stadtverwaltung Oberzent, wird eine sehr ordentliche und gut nachvollziehbare Kassenführung bescheinigt.

Herr Klaus Roth stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.

Herr Kredel bittet um Abstimmung per Handzeichen.

Die Mitgliederversammlung erteilt der Geschäftsführung und dem Vorstand Entlastung ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen.

TOP 6  wird vorgezogen
Berichte des Forstamtes

  • Waldschutz und Holzmarkt (Präsentation wird mit versendet)

Herr Ronny Kolb informiert anhand seiner Präsentation, die zusammen mit dem Protokoll übersendet wird, über die folgenden Themenpunkte:

Waldschutz

Holzmarkt

Holzvermarktungssituation


TOP 5 Zukünftige Holzvermarktung des Privatwaldes in der FBG Südl. Odenwald

Herr Kredel berichtet einleitend, dass der FBG-Vorstand zu der Problematik der weiteren Entwicklung des Holzverkaufs im Privatwald bisher immer entschieden hat, keine „Schnellschüsse“ zu unternehmen. Das Thema wurde immer intensiv erörtert und mit der benachbarten Forstbetriebsgemeinschaft war man im Gespräch.

Aufgrund der aktuellen Situation und der sich abzeichnenden politischen Entwicklung in puncto Holzvermarktung für den PW durch HessenForst, fasste der Vorstand den Entschluss, dass ein neuer Weg zur Holzvermarktung beschritten werden muss und stellt in diesem Zusammenhang den Gast, Herrn Mathias Geisler, vor.

5.a) Herr Mathias Geisler, Geschäftsführer des Holzkontors Darmstadt-Dieburg-
       Offenbach, stellt das Kooperationsmodell des Holzkontors vor

Herr Geisler informiert über seinen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang und stellt der Versammlung die Organisation des Holzkontors anhand seiner Präsentation vor. Diese wurde vorab zusammen mit der Einladung und Tagesordnung über den Email Verteiler verschickt.

-sehr wichtige Informationen für alle Waldbesitzenden: 
  Das Holzkontor schließt Verträge ab und verfügt über bestehende verbindliche Verträge mit
  den Holzkunden

– das Holzkontor ist nie Eigentümer des Holzes sondern handelt immer im Auftrag des
  Waldbesitzers bzw. verwaltet das Holz für den Waldbesitzer

– die Holzgeldbeträge der Holzkunden werden auf ein reines Holzgeldkonto des Kontors
   überwiesen, alle eingehenden Holzgeldbeträge werden zeitnah per Gutschrift an die
   betreffenden Waldbesitzenden überwiesen

– die Privatwaldbesitzer werden nicht vertraglich an das Holzkontor gebunden, aber eine
  gewisse Verbindlichkeit in Bezug auf die Holzmenge müssen die PW-Besitzer in der FBG
  liefern und eingehen. Dies soll über verbindliche Mengenmeldungen stattfinden.

Zur Planung von Holzmengen vor Beginn des Holzeinschlags erläutert Herr Geisler die praktizierten Möglichkeiten:

a) der/die Privatwaldbesitzende meldet die Menge über die Homepage des
   Holzkontors an

b) der/die Privatwaldbesitzende meldet die Menge über die zuständige Revierleitung,
Revierleitung meldet die Menge an Holzkontor

Herr Kredel weist die Mitgliederversammlung auf die vielen positiven Aspekte bei einer Zusammenarbeit mit dem Holzkontor hin

-Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung des Holzverkaufs
-es sind und werden Verträge abgeschlossen

-die Holzmengenmeldung kann über die zuständige Revierleitung erfolgen

-erfahrene Geschäftsführung, Verwaltung, Hardware und Software sind vorhanden

-wenn das Forstamt weiterhin den PW betreut, entstehen keine Mehrkosten, es bleibt bei dem 2,50 €/Efm für die Holzvermarktung

-Geschäftsbeziehung geht jeder einzelne PW-Besitzer ein

-für die Übermittlung der persönlichen Daten des PW an das Holzkontor wird ein praktikabler Weg über einen „Meldezettel“ entwickelt; vom PW an die Revierleitung, diese leitet den Meldezettel an Herrn Geisler weiter 

-die Holzeinschlagsplanung:
 Vorbereitung, Auszeichnen, Einschlag und Sortierung läuft wie bisher über die zuständige
 Revierleitung
-der reine Holzverkauf wird von Herrn Geisler, Holzkontor, durchgeführt

5.b) Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über die zukünftige Zusammenarbeit der
       FBG mit dem Holzkontor zur Durchführung des Holzverkaufs für den Privatwald

Herr Kredel informiert, dass der FBG-Vorstand der Mitgliederversammlung einhellig empfiehlt, als klare Willensbekundung der FBG den nachfolgenden Beschluss mit dem folgenden Wortlaut zu fassen:

Die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Südlicher Odenwald beschließt eine Kooperation mit dem Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach ab der Einschlagssaison im
Herbst 2022

Herr Kredel bittet die Mitgliederversammlung um Abstimmung per Handzeichen.


Die Mitgliederversammlung stimmt dem Beschluss mit Stimmenmehrheit ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen zu.

TOP 7 Aufnahme neuer Mitglieder in die Forstbetriebsgemeinschaft Südlicher
           Odenwald

Frau Kranhold stellt die Anträge auf Mitgliedschaft in der FBG Südlicher Odenwald gemäß  Anlage 3 des Geschäftsberichts 2021, vor.

Es sind insgesamt 38 Mitglieder neu aufzunehmen.

Diese gliedern sich wie folgt:
-Die Waldfläche von 22 Waldbesitzern war bereits FBG-Mitgliedsfläche;
-16 neue Mitglieder mit einer Neuzugangsfläche von insgesamt 42,25 ha, diese Fläche war bisher noch keine FBG-Mitgliedsfläche).

Herr Kredel bittet die Versammlung um Abstimmung per Handzeichen über die Aufnahme der genannten Waldeigentümer.
Der Aufnahme der genannten Waldeigentümer in die FBG Südlicher Odenwald wird von der Mitgliederversammlung ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig zugestimmt.



TOP 8 Bericht über das PEFC Audit der FBG am 19. Und 20. Mai 2022

Die Forstbetriebsgemeinschaft Südlicher Odenwald wurde im Mai 22 zum dritten Mal einem PEFC-Audit unterzogen. Bei dem zweitägigen Audit wurden die Waldbestände von 16 Mitgliedsbetrieben vor Ort begutachtet. Der Auditor stellte keine Abweichungen zu den PEFC-Standards fest. Gleichzeitig wurden Verbesserungsvorschläge besprochen, wie die FBG-Mitglieder ihre Waldflächen noch besser im Einklang mit dem PEFC-Zertifikat bewirtschaften können.

Das wichtige und für die FBG sehr positive Ergebnis:

Die FBG behält ihr Gruppenzertifikat für die kommenden fünf Jahre.

Es wurden keine Abweichungen festgestellt.

Es sind keine Maßnahmen von der FBG zu veranlassen.

Der Auditor hat einige beobachtete Feststellungen in seinem Protokoll vermerkt:

1) In einzelnen Beständen sind alte Wuchshüllen / Fegeschutzspiralen vorgefunden worden, die ihren Zweck bereits erfüllt haben. Diese sind zu entfernen.
Verbesserungspotential:
„Altes Kunststoffmaterial soll entfernt werden“

2) Viele dringliche Durchforstungsbestände
Verbesserungspotential:
„Angepasste Pflege zur Sicherung von Stabilität und Wertleistung notwendig“

3) In Teilbereichen massive Schälschäden durch Rotwild und auch Rehwildverbiss
Verbesserungspotential:
„Bemühungen um angepasste Wildbestände müssen intensiviert werden, auch in gemeinschaftlichen Jagdbezirken“

Punkt 3 wurde kontrovers diskutiert, insbesondere die Einflussmöglichkeiten, die der einzelne Waldbesitzer als Jagdgenosse hat, um auf die Reduzierung von Wildschäden an den Waldbeständen hinzuwirken.

TOP 9 Verschiedenes

Frau Kranhold informiert kurz über die im Januar/Februar 2023 geplante Waldkalkung per Hubschrauber in den Gemarkungen Unter-Schönmattenwag, Ober-Schönmattenwag und Unter-Abtsteinach.

In Planung sind Flächen aller drei Waldbesitzarten:

Staatswald ca. 1074 ha

Kommunalwald ca. 145 ha  (Gemeindewaldkomplexe Abtsteinach und Wald-Michelbach)

Privatwald:        ca.   45 ha

-es sind für Hubschrauber kalkbare Waldflächenkomplexe zu bilden
Kosten rein netto:  ca.  330,- € / ha             ( ausgebracht werden 3 t Kalk / ha)
Kosten brutto      :  rd.   400,- € / ha

Förderfähig sind:  90 % der Nettokosten, somit ca. 297,- €/ha Beihilfe

vom KuPW müssen als Eigenanteil getragen werden:
10 % der Kosten und die Umsatzsteuer
Insgesamt rd. 96,- €/ha Eigenanteil

Besonderheit bei der Kalkungsförderung:
Kleinprivatwaldbesitzende < 30 ha Waldbesitz werden mit 100 % der Nettokosten gefördert!

Aktuell läuft die Interessensabfrage per Post. 
Ansprechpartner am Forstamt für das Kalkungsprojekt ist Herr Sebastian Heß

Herr Ronny Kolb informiert zur Verkehrssicherungsplicht an öffentlichen Straßen wie folgt:
Die jährlichen Regelkontrollen an öffentlichen Straßen werden seit dem 01.02.2022 von HessenForst übernommen. Hierfür wurden eigene Kontrollteams geschult, die diese Aufgabe der Kontrolle und Erfassung von potentiellen Gefahrenträgern durchführen. Kontrolliert wird im Staatswald und im betreuten Kommunalwald und Privatwald.

Die im gesamten Forstamtsbereich erfassten nicht mehr verkehrssicheren Bäume bzw. potentielle Gefahrenträger müssen zeitnah beseitigt werden. Das Forstamt hat für die zentrale Ausschreibung der Unternehmermaßnahmen drei Lose – Oberzent, Überwald, Neckartal – gebildet.
Die Kosten wurden pro Baum gestaffelt nach Baumdimension (Brusthöhendurchmesser) kalkuliert.
Von HessenForst betreute Privatwaldbetriebe, bei denen Gefahrenträger festgestellt worden sind, werden in Kürze vom Forstamt angeschrieben und über die Feststellungen informiert. Sie haben die Möglichkeit, den vom Forstamt nach abgeschlossenem Ausschreibungs-verfahren beauftragten Unternehmer für die angegebene Verkehrssicherungsmaßnahme auf eigene Rechnung einsetzen zu lassen. Die Durchführung der Verkehrssicherungs-maßnahmen wird vom Forstamt koordiniert. Ansprechpartner am Forstamt ist Herr Sebastian Heß.

Mit der Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahmen soll voraussichtlich ab Mitte August begonnen werden.

Auf Nachfrage von Herrn Kredel besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Herr Kredel bedankt sich bei allen Anwesenden für die intensive Diskussion und rege Teilnahme. Mit dem Appell an alle Anwesenden, ihre Wälder jetzt auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren und in der Beseitigung von befallenen Bäumen zum Schutz der Wälder nicht nachzulassen, schließt er die Sitzung um 22:10 Uhr.

Für die Richtigkeit:   

Gez. Kranhold