Neufassung der Extremwetterrichtlinie Wald im April 2021 in Kraft gesetzt.
Allgemeine Informationen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/forsten/forstliche-foerderung
Richtlinie:
Wichtig (siehe Richtlinie):
- Beantragung einer Förderung für bearbeitetes Schadholz nach bisherigem Verfahren (im Nachgang zum Einschlag ohne Voranmeldung) nur noch bis 30.06.2021 möglich (Förderbereiche: III.1.1 Räumung / III.2.2 Waldschutz II)
- Neuaufnahme des Förderbereiches „III.1.2 Entnahme von Kalamitätshölzern (Verkehrssicherung)“
- Neuaufnahme des Förderbereiches „III.3 Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen“
Nähere Informationen finden Sie in der Richtlinie und den einzelnen Förderanträgen!
Forstamt Burghaun
Schloßstr. 12
36151 Burghaun