Das Land Hessen beabsichtigt bis zum Jahr 2050 100 % des Energieverbrauchs für Strom und Wärme aus regenerativen Energien zu decken. Als eine treibende Kraft dient die Windenergie. Insgesamt sollen 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen werden.
HessenForst setzt die energiepolitischen Ziele der Landesregierung um und stellt geeignete Flächen, welche im jeweiligen Teilregionalplan Energie ausgewählt wurden, zur Windenergienutzung zur Verfügung. Unsere örtlichen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen bringen wir für eine möglichst wald- und naturschutzgerechte, flächenschonende Standortplanung sowie für eine optimale Ausnutzung des Energiepotenzials mit ein. Ferner erfolgen Kompensationsmaßnahmen oft im Staatswald.
Zum Schutz von Natur und Landschaft stimmen wir die Planungen und Baumaßnahmen so ab, dass möglichst wenig Fläche beansprucht wird. In sensiblen Wäldern, wie etwa in Naturschutzgebieten wird generell von der Windenergienutzung abgesehen. Insbesondere dort, wo besonders schützenswerte Arten – wie zum Beispiel der Schwarzstorch – ihr Zuhause im Wald gefunden haben, arbeiten wir den Genehmigungsbehörden mit entsprechenden Informationen zu.
Regelverfahren für die Vergabe forstfiskalischer Windenergiestandorte ist die Ausbietung. In transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gewichten wir zur Zuschlagserteilung nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.
Tiefergehende Informationen und Faktenpapiere zum Energieland Hessen finden Sie hier. (https://www.energieland.hessen.de/windenergie)
https://www.landesenergieagentur-hessen.de/service#publikationen
Windenergiestandort Hessen
Unterlagen zum aktuellen Bieterverfahren
Informationen zur Vergabe von Windenergiestandorten
Für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen stellen wir geeignete Standorte zur Verfügung. Unsere Partner sind gleichermaßen regionale und kommunale Versorgungs- und Windenergieunternehmen sowie Bürgergenossenschaften und Kommunen.
Wir führen regelmäßig Bieterverfahren zur Vergabe der für Windenergie geeigneten Standorte im Staatswald durch. Die Wirtschaftlichkeit sowie Kriterien der regionalen und kommunalen Wertschöpfung erhalten bei der Auswahl der Angebote ein maßgebliches Gewicht. Die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Standortes werden ebenfalls besonders berücksichtigt. In einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gewichten wir diese Auswahlkriterien und erteilen danach den Zuschlag.
Auskünfte über die Windenergiestandorte im Staatswald erhalten Sie per E-Mail an Windenergie@forst.hessen.de oder über die angegebenen Kontaktdaten.
Wenn Sie gerne an einem unserer Ausbietungsverfahren teilnehmen möchten, würden wir uns freuen, Sie in unsere Interessentenliste aufnehmen zu dürfen. Dafür wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an uns.
Aktuell haben wir folgendes Bieterverfahren
Bieterverfahren für die Nutzung forstfiskalischer Grundstücke für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen am Standort FD_87
Hinweise zum Bieterverfahren für die Nutzung forstfiskalischer Grundstücke für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen am Standort 4102
Anlage 3 – Entgelte und Kosten
Hinweise zum Bieterverfahren für die Nutzung forstfiskalischer Grundstücke für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen am Standort 1201 „Tongrube / Mengerskirchen“
Anlage 3 – Entgelte und Kosten
Eingabe Nachbarplanung SSKG – nicht zuschlagsrelevant
Hinweise zum Bieterverfahren für die Nutzung forstfiskalischer Grundstücke für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Standort 7805 „Winterstein“
Anlage 3 – Entgelte und Kosten
Kontakt
Landesbetrieb HessenForst
Panoramaweg 1
34131 Kassel
Tel.: 0561 3167-0
Fax: 0561 3167-101
E-Mail: Landesbetrieb HessenForst
Herr Hillebrecht
Tel.: 0561 3167-236
E-Mail: Justus Hillebrecht
Klimaschutz
Der hessische Wald wird nachhaltig bewirtschaftet. Dadurch gewinnt er eine zentrale Bedeutung für den Klimaschutz. Denn nachhaltig produziertes Holz ist ein regenerativer und nahezu klimaneutraler Bau- und Brennstoff. Es entzieht der Atmosphäre beim Wachstum genau jene Mengen Kohlendioxid, die beim Verbrennen oder der späteren Zersetzung von ausgedienten Holzprodukten wieder freigesetzt werden.
Wer z. B. beim Hausbau Holz verwendet, spart pro Kubikmeter durchschnittlich gut eine Tonne Kohlendioxid. Im Gegensatz hierzu wird eben jenes bei der Produktion anderer Baustoffe freigesetzt.
Wer z.B. mit Holz heizt, belastet die Atmosphäre mit nur knapp 7 % des von Ölheizungen freigesetzten Kohlendioxids.
Das im hessischen Wald nachhaltig produzierte Holz erspart der Atmosphäre in jedem Jahr ca. 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Das entspricht rund 10 % der hessischen Gesamtemissionen!
Gleichzeitig entlastet diese geerntete Holzmenge die Atmosphäre um jährlich ca. 3,55 Mio. Tonnen CO2. Damit liefert die nachhaltige Holznutzung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
KLIMWALD
Der hessische Wald leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz – leidet auf der anderen Seite aber auch unter der Klimaveränderung. Für HessenForst folgt daraus die wichtige Aufgabe, den Wald klimarobust umzubauen. Als Partner im Projekt KLIMWALD (Hier geht es zum Projekt) unterstützen wir die wissenschaftliche Forschung zur Klimaanpassung hessischer Wälder.