Anpassung und Erweiterung der „Extremwetterrichtlinie-Wald“
Die „Richtlinie zur Bewältigung von Maßnahmen der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen für den Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald)“ wurde novelliert und ist mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 20. April in Kraft getreten.